Rückblick auf die MV der ISCB vom 07.10.-09.10.2022

Endlich konnte in diesem Herbst wieder eine Mitgliederversammlung der ISCB in Präsenz statt finden. Wir waren vom 07.10.-09.10. 2022 im Hotel Carle in Marburg zu Gast.

Nach dem Abendessen am Freitag gab es eine gemütliche Runde zum Kennenlernen und zum lange vermissten Austausch.
Am Samstag Vormittag fand die MV statt, bei der Vorstand neu zu wählen war.
Die Herren Brass und Hecklau stellten sich erneut zur Wahl, für die Position des Stellvertretenden Vorsitzenden kandidierte unser Webmaster, Herr Falk Rismansanj.
Zum Vorsitzenden wurde Herr Brass mit 18 Stimmen gewählt, auf Herrn Rismansanj entfielen 18 Stimmen, und Herr Hecklau wurde ebenfalls mit 18 Stimmen in seinem Amt als Kassenwart bestätigt.

Beim Rückblick auf die vergangenen Jahre waren besonders 3 erfolgreich durchgeführte Onlinekurse zu erwähnen: Nutzung des Screenreaders Nonvisual Desktop Access (NVDA), Einführung in Office 365 sowie Möglichkeiten der Nutzung des content management Systems WordPress. Diie auf der Plattform Zoom Cloud Meetings durchgeführten Onlinekurse hatten jeweils zwischen 8 und 12 Teilnehmer, die CDs bzw. downloadmöglichkeiten wurden jedoch von zahlreichen Interessenten erworben. Wir wollen auf diesem Weg weiter arbeiten. Themenwünsche nehmen wir gerne entgegen. Und für 2023 wollen wir folgende Themen anbieten:
Kurse für RTFC, Soundbearbeitung, das Mailprogramm Thunderbird sowie für die Bankingsoftware Banking4.

Der Versuch, regelmäßige Onlinetreffen etwa einmal pro Quartal zu organisieren, war bisher nicht sonderlich erfolgreich. Am ersten Probelauf Ende des vergangenen Jahres nahmen nur wenige Mitglieder teil, wir wollen diese Idee jedoch weiter verfolgen und es erneut versuchen.
Und dies geschieht auch gleich mit 2 Veranstaltungen zum Thema „Wie erkläre ich einem Sehenden, was Barrierefreiheit in der EDV ist“. Aleksander Pavkovic wird uns dazu am 07. Und 14. Dezember, jeweils ab 19:00 Uhr aus seiner reichhaltigen Beratungserfahurng zu diesem Thema referieren und für Fragen zur Verfügung stehen.

Auf Grund stark rückläufiger Beiträge für unsere Vereinszeitschrift, mussten wir diese aufgeben und durch einen in unregelmäßiger Folge erscheinenden Newsletter ersetzen.
Bei der MV nahmen Die Anwesenden die Einstellung der Vereinszeitschrift mit Bedauern zur Kenntnis, sie verstanden jedoch, dass bedingt durch einen massiven Rückgang von Beiträgen und die Tatsache einer fehlenden Redaktion momentan keine andere Lösung möglich ist. Der Vorstand wird jedoch beauftragt nach Möglichkeiten zu suchen, die Vereinszeitschrift wieder zu beleben. Eine Zusammenarbeit mit anderen Publikationen und möglicherweise die Einrichtung einer Redaktionsstelle auf Minijob Basis sollten u. A. erwogen werden. Auch eine mögliche Anhebung der
Autorenhonorare soll geprüft werden.

Auch die Satzung wurde geändert, da bislang die Durchführung virtueller Vereinsveranstaltungen durch die Satzung nicht geregelt ist.
Ein neuer Paragraph wurde der Satzung hingefügt:
1. Sitzungen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes können als Präsenzsitzungen, unter Nutzung elektronischer Medien oder in Kombination (hybrid) abgehalten werden.
2. Ordentliche Mitgliedersammlungen sollen in Präsenzform stattfinden, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der einer Präsenzveranstaltung ausnahmsweise entgegensteht. Eine Mitgliederversammlung, bei der über die Auflösung der ISCB nach § 10 entschieden werden soll, muss in Präsenzform stattfinden.
3. Beschlüsse der Verbandsorgane können in Sitzungen, im schriftlichen Verfahren, unter Nutzung elektronischer Medien oder in Kombination gefasst werden; Bei Nutzung des schriftlichen Verfahrens genügt die Textform im Sinne des § 126b BGB.
4. Die Entscheidung über die Art der Durchführung der Mitgliederversammlung trifft der Vorstand, im Falle von Vorstandssitzungen trifft diese Entscheidung der oder die Vorsitzende bzw. sein oder ihr Stellvertreter.
Begründung:
Die Ergänzung ist zur Absicherung virtueller Veranstaltungsformate erforderlich.
Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz oder in hybrider Form sollen sowohl für die Mitgliederversammlung als auch für den Vorstand in der Satzung geregelt werden. Ordentliche Mitgliederversammlungen sollen nach Möglichkeit in Präsenzform stattfinden. Es kann aber auch Situationen geben, in denen eine Zusammenkunft mittels Telefon- oder Videokonferenz oder eine Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren sinnvoll ist. Bislang ware der ISCB virtuelle Sitzungen nur aufgrund gesetzlicher Sonderbestimmungen im Rahmen der Corona-Pandemie möglich. Diese liefen allerdings im August 2022 aus.
Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Am Samstag Nachmittag fand auch ein Vergleich der beiden Smartphone keyboards Hable one und My-key statt. Diesen Vergleich stellt die ISCB nun der Community zur Verfügung. Der Mitschnitt kann unter https://www.iscb.de/tutorials/tipps-und-tricks
angehört werden.

Weiterhin gab es noch ein sehr interessantes Referat unseres Mitglieds Uwe Boysen zum Thema
Herausforderungen digitaler Barrierefreiheit nach vier Jahren Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes und der entsprechenden Gleichstellungsgesetze der Länder
Dieses Referat findet sich auch in der letzten Ausgabe des Newsletters für 2022.

Im Auftrag des Vorstands
Peter Brass